APONET mit Zuzahlungsrechner für Kalenderjahr 2026
Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Verbraucherportal APONET können Patientinnen und Patienten ermitteln, ob Sie sich im Kalenderjahr 2026 von der gesetzlichen Zuzahlung zu Medikamenten und anderen Leistungen befreien lassen können. In einer Pressemitteilung, die von der Deutschen Presse Agentur (dpa) aufgegriffen wurde, weist der Landesapothekerverband Baden-Württemberg darauf hin, dass Zuzahlungsbefreiungen immer nur für das jeweilige Kalenderjahr gelten (7. Januar 2026).
Wortwörtlich heißt es dort: "Eine Befreiung aus dem Jahr 2025 hat deshalb mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit verloren. Für das neue Jahr ist daher ein neuer Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Erst wenn der entsprechende Nachweis vorliegt und vorgezeigt werden kann, kann dieser auch in der Apotheke berücksichtigt werden." Und der Verband hat noch einen Tipp: "Legen Sie die Zuzahlungsbefreiung nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Ihren Ärztinnen und Ärzten vor, damit der Zuzahlungsstatus gleich mit auf ein Rezept aufgetragen werden kann."