SZ berichtet über BAK-Resolution zum Cannabis

In einer Resolution wendet sich die Bundesapothekerkammer (BAK) gegen den missbräuchlichen Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel über Online-Plattformen. Darüber berichten zahlreiche Medien. So wird BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann im Dossier Digitalwende der "Süddeutschen Zeitung" (11. Juni) mit folgenden Worten zitiert: "Die Versorgung der Menschen mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wie Medizinalcannabis darf nicht den kommerziellen Interessen von digitalen Handelsplattformen unterworfen werden."

Auch der "Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health" (11. Juni) berichtet darüber. "Arzneimittel sind keine handelsüblichen Konsumgüter – sie bedürfen einer persönlichen, pharmazeutisch fundierten Beratung“, schreibt die BAK in ihrer Resolution. Es sei bedenklich, dass Plattformen immer häufiger nicht nur der Vermittlung von Bestellungen, sondern auch der "Beschaffung" von Verschreibungen dienten. Auch in der Online-Ausgabe vom "Trierischer Volksfreund" ist eine Meldung über die Resolution zu finden. Außerdem schreiben die "Frankfurter Rundschau" (18. Juni) und die "Welt" (19. Juni) über das Thema.

Mit der am 10. Juni 2025 veröffentlichten Resolution will die Bundesapothekerkammer nicht nur vor Cannabis-Bezug über Online-Plattformengegen warnen, sondern auch für konsequente Stärkung patientenorientierter, heilberuflicher Strukturen an die Politik appellieren.

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