Substitutionstherapie: Oft leider "Draufzahlgeschäft"

Auch Apothekerinnen und Apotheker dürfen sich an der Drogensubstitution beteiligen - und sie werden dafür dringend benötigt. Der "Tagesspiegel Background Gesundheit" (31.1.) hat deshalb mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening darüber gesprochen. Anlass war ein Tweet des Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert. Seine Meinung: "Wir wollen gemeinsam noch mehr Apothekerinnen und Apotheker für diese Behandlungsform gewinnen". Doch dafür müssten sich auch die gesetzlichen Krankenkassen bewegen, meint die ABDA-Präsidentin, die Blienert vor eingen Tagen getroffen hat. Finanziell sei ein solches Angebot für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen bisher leider oft ein Draufzahlgeschäft, sagte sie der Redaktion. So bleibe man beispielsweise bislang auf einem Teil der Kosten für die aufwändige Einzeldosis-Verpackung sitzen, so Overwiening. Im Einkauf zahle sie 27 Cent pro Gefäß, die Krankenkasse erstatte lediglich 20 Cent. Bei Tabletten-Fertigpackungen gehe man zudem zumindest ein Risiko ein, denn die Tabletten müssten einzeln abgegeben werde, seien aber nur in größeren Packungen zu beziehen. "Was, wenn der Substitutionspatient nicht wiederkommt?“ Und wenn der Arzt oder die Ärztin mal ausfalle und der Apotheker oder die Apothekerin deshalb zwischendurch auch zur Sichtvergabe der Substitutionsmittel an schwierige Patientinnen und Patienten herangezogen würden, bekämen sie dies überhaupt nicht erstattet. "Mit welcher Begründung bekommen wir diese Leistung nicht vergütet?“, fragt die ABDA-Präsidentin. Nach ABDA-Angaben beteiligen sich bislang 2.300 von rund 18.000 Apotheken an dieser Versorgung.

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