Salbutamol: AMK-Leiter erklärt Konsequenzen des Versorgungsmangels

Im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt hat Dr. André Said, Leiter der Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), über die Versorgungslage beim Wirkstoff Salbutamol gesprochen, der zur Behandlung von Asthma bronchialis oder COPD angewendet wird. Seit Dezember 2023 liegt ein „nach Paragraf 79 (5) Arzneimittelgesetz (AMG) festgestellter Versorgungsmangel für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform, insbesondere Dosieraerosole, vor“, so Dr. Said. Das eröffne „den zuständigen Behörden die Möglichkeit, beispielsweise den Import von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln zu gestatten.“

Der GKV-Spitzenverband habe empfohlen, dass Krankenkassen die eventuell anfallenden zusätzlichen Kosten übernehmen, so Dr. Said. Der AOK-Bundesverband gab Ende Januar 2026 laut Dr. Said bekannt, die Mehrkosten zu übernehmen, die den Festbetrag übersteigen. Bereits im November 2025 hatten die Ersatzkassen eine ähnliche Regelung in Kraft gesetzt. Die Größenordnung bezifferte Dr. Said gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt wie folgt: „Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat ermittelt, dass bundesweit im Zeitraum von Januar bis Oktober 2025 rund 5,2 Millionen Packungen Dosieraerosole mit dem Wirkstoff Salbutamol zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in öffentlichen Apotheken abgegeben wurden.“

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