Pauschale festgesetzt

Für das vierte Quartal des vergangenen Jahres bekommen Apotheken pro geleistetem (Voll-)Notdienst 280,12 Euro. Das hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands am Dienstag (13.03.) beschlossen. Im Vergleichsquartal des Vorjahres erhielten die Apotheker noch 279,47 Euro pro Notdienst. Die entsprechenden Auszahlungsbescheide werden nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zum Wochenwechsel den Apotheken zugestellt. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses erfolgt somit zeitgerecht zum Ende diesen Monats. Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für die Monate von Oktober bis Dezember 2017 wurden 103.503 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 19.662 Apotheken erbracht wurden. Die genaue Höhe der Notdienstpauschale wird jedes Quartal auf der Basis der geleisteten Vollnotdienste und der Einnahmen des NNF neu berechnet. Gespeist wird der Fonds aus einer Abgabe von derzeit 16 Cent, die für jedes durch Apotheken in Deutschland abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel abgeführt wird.

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