Novellierung MedCanG: Statement des BAK-Präsidenten
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) soll novelliert werden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des MedCanG hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals debattiert. Der Präsident der Bundesapothekerkammer Dr. Armin Hoffmann hat dazu folgendes Statement abgegeben:
"Die Bundesapothekerkammer begrüßt die eindeutigeren Regeln für die Verordnung und die Abgabe von Medizinalcannabis. Wer Cannabis aus medizinischen Gründen braucht, kann es weiterhin nach einer ärztlichen Verordnung erhalten. Die Bestellung über 'Cannabis-Plattformen' und deren Bewerbung lehnen wir hingegen entschieden ab, für alle Angebote wie Blüten, Extrakte oder Vapes. Arzneimittel sind keine Konsumgüter und gehören nicht auf kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen. Auch die Preise für verschreibungspflichtiges Medizinalcannabis müssen einheitlich geregelt werden, wie bei anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch. Dies in das Gesetz aufzunehmen war eine sinnvolle Anregung des Bundesrats, die wir unterstützen.
Im MedCanG soll neu geregelt werden, dass Cannabis nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen dem Patienten oder der Patientin mit einem Arzt oder einer Ärztin verordnet werden darf. Dazu ist einmal pro Jahr ein persönliches Gespräch vorgesehen. Der Versand von Medizinalcannabis soll zudem untersagt werden. Patientinnen und Patienten können bei Bedarf über den Botendienst der Apotheken beliefert werden, der durch pharmazeutisches Personal der Apotheke erfolgt. Das können die Vor-Ort-Apotheken flächendeckend leisten."
Anfang Juni hatte die Bundesapothekerkammer in einer Resolution auf die Missstände in der Verordnung von Medizinalcannabis hingewiesen und die Politik aufgefordert, Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes einzuführen.