Medikamente mit Plan

Wie Patienten von einem Medikationsplan profitieren können, erläutert Dr. Ann Kathrin Strunz vom ABDA-Geschäftsbereich Arzneimittel in der „Neue Apotheke Illustrierte“ (Ausgabe 15.08.). „Seit 2016 hat jeder der gesetzlich krankenversichert ist und mindestens drei Arzneimittel dauerhaft einnimmt Anspruch auf einen Medikationsplan“, sagt die Expertin. Damit habe man einen guten Überblick über die gesamte Medikation. „In der Regel wird er vom Hausarzt erstellt. Andere Ärzte können ebenfalls Informationen hinzufügen, zum Beispiel bei Neuverordnung.“, so Dr. Ann Kathrin Strunz und erklärt: „Auch Apotheker können den Plan ergänzen, etwa wenn es um Medikamente geht, für die man kein Rezept benötigt.“ Übrigens, auch wenn der Medikationsplan künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden kann, erhält der Patient vorerst noch immer ein Papierdokument. Das soll sich mit der Zeit ändern, kündigt Dr. Ann Kathrin Strunz an: „Die digitale Form erleichert Ärzten und Apothekern, den Plan zu bearbeiten, weil sie ihn direkt von der Karte einlesen und im Anschluss elektronisch bearbeiten können."

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