Leitlinien der BAK zur Qualitätssicherung aktualisiert

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat zwei Leitlinien zur Qualitätssicherung und die dazugehörigen Kommentare verabschiedet. Aktualisiert wurden die Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung sowie die Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der Selbstmedikation.

Vor dem Hintergrund der Nutzungsverpflichtung für Apotheken seit dem 1. Oktober 2025 ist die anlassbezogene Einsichtnahme in die Patientendaten, über die elektronischen Patientenakte (ePA) und über die Patientendatei in der Apotheke (Kundenkarte), in den jeweiligen Leitlinien aufgegriffen worden.

Die Leitlinien, Kommentare sowie die aktualisierten Arbeitshilfen stehen in diesem Bereich auf abda.de zur Verfügung. Umfangreiche Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) finden sich auch hier auf der Homepage der ABDA. Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat am 7. November 2025 stattgefunden.

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