Kritik aus dem Bundesrat an Apothekenreform

Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der Bundesrat (30. Januar 2026) zum Regierungsentwurf zur geplanten Weiterentwicklung der Apothekenversorgung positioniert. So schlägt er beispielsweise vor, einen Grundkostenzuschlag – etwa für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel – einzuführen, um vor allem kleinere und umsatzschwächere Vor-Ort-Apotheken gezielt zu entlasten, heißt es auf der Homepage der Länderkammer.

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Auswirkungen des 2004 abgeschafften Verbots des Versandhandels im Arzneiwesen zu prüfen. Die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung sei eine staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, heißt es. Insbesondere der grenzüberschreitende Arzneiversandhandel könne kaum kontrolliert, Preisbindung und Rabattregelungen könnten kaum durchgesetzt werden. Unterschiedliche Rahmenbedingungen für Versandhandel und Präsenzapotheken würden die wirtschaftlichen Grundlagen für letztere – insbesondere in ländlichen Regionen – schwächen.

Kritisch sehen die Länder Pläne der Bundesregierung, die Gründung von Zweigapotheken zu erleichtern. Dies hätte zur Folge, dass bereits niedergelassene Apotheken mit wirtschaftlich leichter zu errichtenden Zweigapotheken konkurrieren müssten. Der Bundesrat lehnt auch die Idee ab, dass erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) in ländlichen Regionen für bis zu 20 Tage die Apothekenleitung vertreten dürfen.

Vor dem Hintergrund der heutigen Beratung des Regierungsentwurfes im Bundesrat mahnte der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, eine grundlegende Apothekenreform an. In einer Pressemitteiung seines Ministeriums sagte er: "Seit Jahren sinkt die Zahl der Apotheken kontinuierlich. Diese Entwicklung verdeutlicht, unter welchem wirtschaftlichen Druck die einzelnen Apotheken stehen, etwa durch steigende Betriebskosten, Inflation oder nicht angepasster Abgabepreise verschreibungspflichtiger Medikamente. Deshalb begrüßt Niedersachsen das Vorhaben, die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen und die inhabergeführte Vor-Ort-Apotheke zu stärken."

Die Bundesregierung erhält die Stellungnahme der Länder und kann sich dazu äußern, dann beschäftigt sich der Bundestag mit dem Gesetz. Wenn dieser es beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.

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