BGH-Urteil zu Rx-Boni: Statement des ABDA-Präsidenten

ABDA-Präsidenten Thomas Preis äußert sich zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2025 im Verfahren I ZR 182/22 ("Gutscheinwerbung", Apothekerkammer Nordrhein ./. DocMorris N.V.) wie folgt:

"Im Jahr 2022 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil festgestellt, dass der von DocMorris geltend gemachte Schadensersatzanspruch dem Grund nach bestehe. Nachdem der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingeholt hatte, hat er dieses Urteil heute aufgehoben. Die Klage von DocMorris wurde bezüglich drei der fünf streitgegenständlichen Sachverhalte rechtskräftig abgewiesen. Mit den restlichen beiden Sachverhalten muss sich nun das Oberlandesgericht erneut befassen. Welche konkreten Maßstäbe es dabei anlegen muss, wird sich im Einzelnen aus den noch nicht bekannten Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs ergeben. Jetzt schon lässt sich aber sagen, dass die damalige Entscheidung des Oberlandesgerichts deutlich zu weit reichte, weil mehrere der von DocMorris durchgeführten Werbeaktionen tatsächlich rechtswidrig waren.

Die ABDA wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass ausländische Versandanbieter im Wettbewerb nicht bevorzugt behandelt werden, sondern sich an geltendes Recht halten müssen. Hierzu gehört insbesondere die sozialrechtliche Preisbindung, deren effektive Durchsetzung u.a. eines der Anliegen der gegenwärtig diskutierten Apothekenreform ist."

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