BAK begrüßt Entwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Die ABDA und die Bundesapothekerkammer (BAK) haben an der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Gesetz zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren teilgenommen. Mit dabei waren die ABDA-Bereichsleiterin Dr. Berit Winter (Berufe und Qualifikation) und der Referent Michael Jung (Europa- und Kammerrecht), die als Sachverständige am Mittwoch (28. Januar 2026) eingeladen waren. An der Anhörung nahm auch Bundesvorstand Andreas May von der Apothekengewerkschaft Adexa teil.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegentreten. Wie schon in der schriftlichen Stellungnahme zum Gesetz machte Berit Winter in der Sitzung auf Nachfragen der Ausschussmitglieder deutlich, dass die BAK die Kenntnisprüfung grundsätzlich begrüße, jedoch stelle sich die Frage, ob es nicht mindestens einen Plausibilitätscheck geben müsse, bevor jemand zur Kenntnisprüfung zugelassen werde.
Außerdem müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen. Kritisch bewertete die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage käme.