ABDA-Faktenblatt zum E-Rezept aktualisiert

Die ABDA hat das Faktenblatt zum "Elektronischen Rezept" aktualisiert. So wurde der Abschnitt "Rechtliche Rahmenbedingungen" angepasst. Ergänzt wurde zum Beispiel der 1. Januar 2024. An diesem Tag wird das E-Rezept für medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser zur Pflicht. Im Abschnitt "Stand der Umsetzung" sind aktuelle Zahlen zum E-Rezept aufgeführt. Seit dem 1. September 2022 kann das E-Rezept bundesweit in allen Apotheken eingelöst werden. "Inzwischen wurden in den 17.800 deutschen Apotheken schon mehr als 5 Millionen E-Rezepte (Stand: 19. Oktober 2023) eingelöst – Tendenz stark steigend", heißt es im Faktenblatt. Neu im Abschnitt "Vorteile" ist der Passus: "Das E-Rezept ebnet den Weg für weitere digitale Anwendungen, wie Medikationserinnerung, Erstellung eines Medikationsplans oder Wechselwirkungscheck." Das Faktenblatt können Sie hier nachlesen.