E-Rezept

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt seit 1. September 2022 sukzessive das rosa Papierrezept. Trotz vorhandener Hard- und Software und absolvierter Schulungen ergeben sich in den Apotheken immer wieder ganz praktische Fragen zum Abrufen, Bearbeiten und Abrechnen von E-Rezepten. Deshalb stellt der DAV ein kontinuierlich aktualisiertes FAQ mit den wichtigsten Antworten für das Apothekenteam bereit.

Für spezifische Abrechnungsfragen kann sich jede Mitgliedsapotheke – wie bisher auch - an ihren Landesapothekerverband wenden. Bestehen Unklarheiten zur Einbindung des E-Rezept-Moduls im Warenwirtschaftssystem oder sollen noch Schulungen vom Apothekenpersonal absolviert werden, kommt das eigene Apothekensoftwarehaus als Ansprechpartner in Frage.

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Der Mitgliederbereich ist zugriffsgeschützt. Er enthält besondere Fachinformationen für Apothekerinnen und Apotheker sowie für die Mitgliedsorganisationen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Zu den Inhalten zählen u. a. Informationen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), Fachreferate und andere Arbeitsmaterialien.