Revision der Empfehlungen zum Arbeitsschutz

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Die Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entsprechen hinsichtlich Einstufung und Kennzeichnung den Vorgaben der EG-CLP-Verordnung und der Gefahrstoffverordnung. Die Empfehlungen wurden in verschiedene Dokumente geteilt - Standards mit festgelegten Verhaltensweisen bei verschiedenen Tätigkeiten, Formulare mit Vordrucken für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen sowie allgemeine Informationen.

Die Dokumente zu den Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen wurden grundlagend 2016 überarbeitet. Eine Revision ist voraaussichtlich für das Jahr 2024 geplant.


Tätigkeiten mit Biostoffen (Blut, Influenzaviren, Coronaviren...)

Tätigkeiten in der Apotheke während einer COVID-19-Pandemie

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Wirkung des 02. Februars 2023 außer Kraft getreten. Damit sind das zusätzliche Hygienekonzept und weitere bisher in der Verordnung geforderten Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie das wöchentliche kostenfreie Testangebot, nicht mehr verpflichtend. Der Apothekenleiter bzw. die Apothekenleiterin bleibt jedoch in jedem Fall verantwortlich für den Ar-
beitsschutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und sollte entsprechend weiterhin das Infektonsgeschehen beobachten und die regionalen Vorgaben sowie die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft beachten.

Die Dokumente zu den Tätigkeiten in der Apotheke während einer COVID-19-Pandemie stehen mit dem Stand vom 01.10.2022 daher weiterhin zur Verfügung.

Durchführung von Schutzimpfungen

Mit der Überarbeitung der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung "Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken" wurden die Empfehlungen der Arbeitsschutzmaßnahmen zu allen in der Apoheke durchgeführten Schutzimpfungen aktualisiert und zusammengefasst.

Durchführung von Blutuntersuchungen

Mit der Überarbeitung der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung "Physiologisch-chemische Untersuchungen - Durchführung von Blutuntersuchungen" wurden die Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen aus dem Dokument ausgegliedert und stehen seit 2010 als eigenständige Dokumente zur Verfügung. Die Einteilung in Informationen, Standards und Formulare wurde entsprechend den Empfehlungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen übernommen.

Informationen zum Arbeitsschutz bei der Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke

3. Revision, Stand: 26.11.2020

Unter Kapitel 4.3 "Schutzmaßnahmen" wurde auf Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzgesetz und nach Jugendarbeitsschutzgesetz hingewiesen. Das Literaturverzeichnis wurde aktualisiert.

Standard für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke

3. Revision, Stand: 26.11.2020

Unter Schutzmaßnahmen wurde im Standard der Hinweis auf Beschäftigungbeschränkungen und -verbote nach Mutterschutzgesetz und nach Jugendarbeitsschutzgesetz hingewiesen. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Formulare nach BioStoffV für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke

3. Revision, Stand: 26.11.2020
In der Muster-Gefährdungsbeurteilung wurden die Schutzmaßnahmen entsprechend an den geänderten Standard angepasst. Im Beispiel für die Betriebsanweisung wurde die arbeitsmedizinische Untersuchung sowie die Impfung gegen Hepatitis B den persönlichen Schutzmaßnahmen zugeordnet.  In den Sofortmaßnahmen bei Kontamination der Schleimhaut wurde PVP-Iod-Lösung durch Octenisept ersetzt. Hinsichtlich der Entsorgung wird empfohlen, den potenziell kontaminösen Abfall komplett im durchstichsicheren Abfallbehälter zu sammeln.