Das E-Rezept über die eGK – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Das E-Rezept wird schon bald flächendeckend über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in den Vor-Ort-Apotheken einlösbar sein. In den kommenden Wochen werden die Apotheken technisch in die Lage versetzt, die E-Rezepte ihrer Patientinnen und Patienten auch über die eGK einzusehen. Bislang war das E-Rezept nur über Papierausdrucke und die E-Rezept-App der Gematik einlösbar. Nach einer wichtigen Software-Aktualisierung, die schon bald in allen Apotheken installiert sein dürfte, können die Patientinnen und Patienten die Apotheke ihrer Wahl nun auch nach dem Stecken der Gesundheitskarte befähigen, E-Rezepte zu beliefern. Die ABDA hat die wichtigsten Fragen zu dem neuen Verfahren beantwortet.

1) Ab wann können Apotheken E-Rezepte beliefern?

Apotheken sind bereits seit September 2022 flächendeckend in der Lage E-Rezepte zu beliefern, allerdings nur über die Einlösewege „Papierausdruck des DataMatrix-Codes“ und die „E-Rezept-App der Gematik“.

2)  Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat erklärt, dass das E-Rezept ab Juli in allen Apotheken eingelöst werden kann. Stimmt das?

Bitte beachten Sie dazu das folgende Statement des DAV (Anke Rüdinger).

3) Was kommt jetzt neu hinzu? Was ändert sich ab dem 1. Juli?

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird derzeit als neuer Einlöseweg für das E-Rezept etabliert – dabei befähigen die Patientinnen und Patienten die Apotheke ihrer Wahl, offene, auf dem E-Rezept-Server (der sogenannte „Fachdienst“) abgelegte E-Rezepte einzusehen und diese entsprechend zu beliefern. Das heißt also: Das E-Rezept ist NICHT auf der eGK gespeichert, die Karte dient gewissermaßen als Schlüssel, um die E-Verordnungen einzusehen.

4) Ab wann können Apotheken E-Rezepte via eGK beliefern?

Die Apotheken werden voraussichtlich in den nächsten Wochen bzw. Monaten flächendeckend und schrittweise dazu in die Lage versetzt, diesen Service anzubieten. Einen festen Zeitpunkt für den Start des Angebots für alle Apotheken gibt es nicht. Denn: Die Apotheken haben unterschiedliche Software-Anbieter. Damit die neue eGK-Funktion in den Apotheken reibungslos funktioniert, müssen die Software-Hersteller ihre Produkte aktualisieren. Wir hören jedoch aus dem Markt, dass die meisten Software-Produkte kurz vor der Umstellung stehen.

5) Wie bewertet die ABDA die bisherige Nachfrage nach E-Rezepten in Deutschland? Wird sich diese durch die Umstellung auf die Einlösemöglichkeit per eGK nun ändern?

Eine wirkliche Nachfrage der Patientinnen und Patienten nach E-Rezepten gibt es nicht, bzw. kann es nicht geben, da jede Arztpraxis selbst entscheidet, auf welchem Weg sie verordnet. Bislang gibt es leider kein flächendeckend verfügbares, rein digitales Verfahren, um E-Rezepte zu verordnen und dann in den Apotheken zu beliefern. Denn: Der digitale „Königsweg“ für das E-Rezept, die E-Rezept-App der Gematik, ist für die Patientinnen und Patienten schwer zugänglich. Insofern ist der einzige, derzeit flächendeckend verfügbare Einlöseweg der Papierausdruck des DataMatrix-Codes. Die Verordnungen über dieses Verfahren nehmen trotzdem stetig zu – die genaue Zahl der verordneten E-Rezepte können Sie auf der Internetseite der Gematik einsehen. Eine wirkliche E-Rezept-Welle hat es bislang aber noch nicht gegeben.

6) Wie bewertet die ABDA den neuen Einlöseweg via eGK?

Aus Sicht der ABDA lässt sich die Nutzung des E-Rezeptes mit dem neuen Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erheblich steigern. Die eGK ist allen GKV-Versicherten bekannt. Auch die Arztpraxen und Apotheken kennen die eGK. Insofern ist es aus Sicht der Apothekerschaft die patientenfreundlichste Lösung, die Apotheken via eGK zu befähigen, E-Rezepte zu beliefern. Wichtig ist auch, dass bei diesem Verfahren die freie Apothekenwahl erhalten bleibt. Heißt konkret: Die Patientinnen und Patienten können weiterhin selbst entscheiden, welche Apotheke sie mit ihrer eGK befähigen, das E-Rezept einzusehen.

7) Welche weiteren Hürden sieht die ABDA bei der Einführung des E-Rezepts per eGK?

Der Einlöseweg über die eGK wird schon länger diskutiert. Anfangs gab es datenschutzrechtliche Bedenken, die nun aber laut Gematik behoben sind. (lesen Sie dazu: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-das-e-rezept-via-egk-kommt) Eine weitere Hürde könnten die Software-Aktualisierungen in den Arztpraxen und Apotheken sein. (s. oben) Wie es mit den Aktualisierungen der Ärzte-Softwaresysteme aussieht, müssten Sie bitte bei der Ärzteschaft nachfragen. Die wichtigste Hürde sind dann allerdings die Ärzte selbst: Denn es gibt noch (!) keine Pflicht für die Arztpraxen, Arzneimittelrezepte elektronisch auszustellen. Die Arztpraxen entscheiden also selbst, auf welchem Weg sie verordnen. Klar ist: Wenn die Ärztinnen und Ärzte schnell auf das eGK-Verfahren umstellen, werden die Apotheken in der Lage sein, die Verordnungen zu beliefern.

8) Brauchen denn Arzt- und Zahnarztpraxen eine Zusatzausstattung, wenn sie E-Rezepte ausstellen wollen, die per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden sollen?

(Zahn-) Arztpraxen, die bereits E-Rezepte ausgestellt haben, müssen für den Einlöseweg mit der Gesundheitskarte keine weiteren technischen Anpassungen vornehmen. Bei der Ausstellung ist es nicht relevant, ob das E-Rezept später über die App, die Gesundheitskarte oder über den Papierausdruck von der Apotheke abgerufen wird.

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