» Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen

Veranstalter bzw. Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen können ihre Angebote im Rahmen des Fortbildungszertifikates akkreditieren lassen. Dies betrifft Fortbildungen der Kategorien 1a (Seminare, Workshops, Praktika, wissenschaftliche Exkursionen), 2 (Kongresse), 3 (Vorträge einschließlich Diskussion) und 7 (Bearbeitung von Lektionen mit Lernerfolgskontrolle).
Zum 1. Januar 2008 wurden die Zuständigkeiten für die Akkreditierung zwischen den Apothekerkammern der Länder und der Bundesapothekerkammer (BAK) wie folgt vereinbart:
Am 1. Januar 2010 trat die „Richtlinie der Bundesapothekerkammer zur Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Fortbildungszertifikats“ in Kraft, die zuvor von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer beschlossen wurde. Zusammen mit den Leitsätzen zur apothekerlichen Fortbildung bilden sie die Grundlage für die Entscheidung über Anträge auf Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Bundesapothekerkammer. Die Entscheidung ist fortan kostenpflichtig.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Dokumenten, die wir auf der rechten Seite zum Download bereit gestellt haben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Fortbildung eine Bescheinigung vom Veranstalter. In § 3 Absatz 7 o. g. Richtlinie ist festgelegt, welche Angaben die Teilnahmebestätigungen enthalten müssen, damit die Fortbildungspunkte auf das Fortbildungszertifikat angerechnet werden können.
Auf der rechten Seite haben wir eine Vorlage zum Download zur Verfügung gestellt, die Sie gerne verwenden dürfen (Format: Microsoft® Word 2007 oder neuer). Alternativ können Sie sich an der Muster-Teilnahmebescheinigung orientieren, die Sie ebenfalls auf der rechten Seite finden.
Bitte beachten Sie unser überarbeitetes Antragsformular 2012!
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» Teilnahmebestätigungen - Vorlage & Muster