
Immer mehr Arzneimittelfälschungen tauchen weltweit auf. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass der Fälschungsanteil der über illegale Internetversender verkauften Medikamente bereits heute bei 50 Prozent liegt. Erfreulicherweise zählt die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu den sichersten weltweit.

Jedes rezeptpflichtige Arzneimittel hat überall in Deutschland denselben Preis. Dieser einheitliche Apothekenverkaufspreis für verschreibungspflichtige Medikamente dient dem Schutz der Verbraucher und sichert eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die so genannte Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Rabattverträge haben in kurzer Zeit eine enorme Wirkung im Arzneimittelmarkt entfaltet. Was Krankenkassen und Pharmahersteller miteinander vereinbaren, setzen Apotheken seitdem mit hohem Aufwand um. Viele Patienten wissen zwar, dass Kosten gesenkt werden sollen, verstehen jedoch nicht, warum sie nun andere Medikamente als früher bekommen.

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Es gibt jedoch Medikamente, die von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind – für die Versicherten aller oder bestimmter Krankenkassen.

Bei bestimmten Gesundheitsleistungen, darunter die Arzneimittelabgabe, ist eine gesetzliche Zuzahlung der Patienten vorgesehen. Einige Versicherte sind jedoch in bestimmten Fällen davon befreit. Volljährige Patienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Kasse beantragen, für Kinder und Jugendliche gilt sie immer.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ein gemeinsames Zukunftskonzept für eine patientengerechte Arzneimittelversorgung entwickelt, das „Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung“, oder kurz das ABDA/KBV-Konzept.

Als Selbstmedikation bezeichnet man die Einnahme von Arzneimitteln, die vom Patienten ohne vorherige ärztliche Konsultation in der Apotheke gekauft werden. Die Apotheker sind als Heilberufler somit die einzigen Fachleute, die die Eigendiagnose der Patienten hinterfragen können. Ein Sonderfall ist das Grüne Rezept, mit dem der Arzt eine Empfehlung abgibt.
Die Bundesbürger vertrauen den Apothekern in Deutschland. Auf die Frage „Wie hoch ist Ihr Vertrauen bei folgenden Berufsständen in Ihrem Land?“ sagen 85 Prozent der Befragten, dass sie ein „sehr hohes“ oder „ziemlich hohes“ Vertrauen in den pharmazeutischen Berufsstand haben. Mit diesem hohen Imagewert liegen die Apotheker hierzulande über dem europäischen Durchschnitt aller Apotheker von 80 ...