Abhängigkeit von Schlaf- und Beruhigungsmitteln

Wir erhalten häufig Mitteilungen über angebliche Minderbefüllungen von Schlaf- und Beruhigungsmitteln sowie stark wirkenden Analgetika. Die Arzneimittel befanden sich in der Regel schon im Verfügungsbereich des Patienten, wurden dann in der Apotheke vom Patienten vorgelegt und wegen Minderbefüllung beanstandet. Unsere Nach-prüfungen ergeben fast ausnahmslos keine Hinweise auf Produktionsfehler. Betroffen sind vor allem folgende Arzneistoffe:

  • Benzodiazepine
  • Zolpidem, Zopiclon
  • Codein
  • Tramadol, Tilidin

Es ist in solchen Fällen geboten, bei der Abgabe des betreffenden Fertigarzneimittels durch Öffnen der äußeren Verpackung dem Patienten die ordnungsgemäße Befüllung zu demonstrieren, so dass späteren Reklamationsversuchen die Grundlage genommen wird.

Bei der Abgabe von Benzodiazepinen können auch nach kurzzeitiger Einnahme von wenigen Wochen Absetzerscheinungen auftreten. Diese weisen dann eine Symp-tomatik auf, die den ursprünglichen Krankheitssymptomen gleichen und Anlass für die ärztliche Verordnung waren, nämlich Unruhezustände oder Schlafstörungen. Hier-durch entsteht für den Patienten ein Teufelskreis, den er als Laie nicht erkennen kann.

Auch kommt es nicht zwingend zur Dosissteigerung, sondern es kann durchaus eine jahrelange Niedrigdosisabhängigkeit bestehen, die dennoch für den betroffenen Patienten einen hohen Krankheitswert aufweist.

Hilfreiche Hinweise sind für die ärztliche Praxis von der Bundesärztekammer als Leitfaden herausgegeben worden. Sie sind auch - mutatis mutandis - für die Praxis in der Apotheke hilfreich (z.B. Risikofaktoren eines Medikamentenabusus oder Hinweise zur Gesprächsführung). Meldungen zu Sucht und Missbrauchsfällen senden Sie bitte zusammen mit einem Berichtsbogen an uns ein. 

PZ 30/07