Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)
Quick-Info
PKA sind schwerpunktmäßig für Organisation und Marketing zuständig. Sie kümmern sich vor allem um die Warenwirtschaft, den Einkauf und die Lagerung der Arzneimittel und der apothekenüblichen Waren.
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Details zum Beruf und zur Ausbildung
Voraussetzungen und Ablauf der Ausbildung
Bei PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschrieben Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung bedarf. Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung. Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. aufgrund sehr guter Leistungen, kann sie auch verkürzt werden.
Die Ausbildung zum bzw. zur PKA erfolgt im dualen System, d. h. dass die Auszubildendenden in einer Apotheke praktisch ausgebildet werden und parallel dazu eine Berufsschule besuchen. Das Ausbildungsverhältnis wird zwischen Apothekenleiterin bzw. -leiter und Auszubildenden schriftlich festgehalten.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA liegt im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke. Dementsprechend werden Kenntnisse u. a. zur Warenwirtschaft, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung sowie zur Bearbeitung von Rechnungen und Umgang mit der EDV vermittelt. Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln vertraut gemacht. Auch die Beratung zu apothekenüblichen Waren, wie Kosmetika und Verbandmittel, gehört zu den Aufgaben der PKA. Die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe sind hingegen Apothekerinnen und Apothekern sowie pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und -Assistenten (PTA) vorbehalten.
Die praktische Ausbildung wird durch fachbezogenen Berufsschulunterricht ergänzt. Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen Zwischenprüfung der Ausbildungsstand der PKA-Schülerinnen und -Schüler ermittelt. Vor der jeweiligen Landesapothekerkammer wird am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt.
Berufsausübung
PKA sind aufgrund ihrer pharmazeutisch-kaufmännisch geprägten Ausbildung vorrrangig in öffentlichen Apotheken, aber auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, im pharmazeutischen Großhandel, in Drogerien oder Verwaltungen und Behörden tätig.
Angebote zur späteren Fortbildung finden PKA bei den Landesapothekerkammern. Bei entsprechendem Bildungsabschluss haben PKA auch die Möglichkeit, sich zur bzw. zum PTA ausbilden zu lassen. Für ein Studium zur Diplom-Ingenieurin bzw. zum Diplom-Ingenieur (FH) mit Schwerpunkt Pharmatechnik oder Pharmazeutische Chemie ist die Fachhochschulreife notwendig. Wer eine Hochschulzugangsberechtigung hat, kann auch das Pharmaziestudium an einer Uni anstreben.
Ausbildungsordnung für PKA
Am 12. Juli 2012 wurde die „Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten" (PKA) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 31 S. 1456) und trat am 1. August 2012 in Kraft.
Die Novellierung war notwendig geworden, da es große Veränderungen in den Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkten der PKA aufgrund der arbeitsorganisatorischen und technologischen Entwicklungen im Apothekenbereich gegeben hat. Die Kompetenz im kaufmännisch-organisatorischen Bereich wurde noch stärker in den Vordergrund gestellt. Als neue Ausbildungsinhalte wurden die Kommunikation und die Mitwirkung bei der Qualitätssicherung aufgenommen. Dagegen wurden die Inhalte zum Erwerb des eingeschränkten Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln gestrichen.
Den folgenden Downloads können die Verordnung, die Erläuterungen zum Verordnungstext, die Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan, der novellierte Musterausbildungsplan sowie der Rahmenlehrplan für den berufsschulischen Unterricht entnommen werden.
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