Vernichtung von BTM

Hinweisen zufolge, findet durchaus bei der Vernichtung von Betäubungsmitteln eine falsche Entsorgungspraxis über Abwasserleitungen in Apotheken statt.

Die Entsorgung von Altarzneimitteln erfolgt gemäß der Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes des Bundesministeriums für Umwelt. Hierbei wird nur unterschieden zwischen den Kategorien "Arzneimittel" und "Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel":

  • Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel (Abfallschlüssel 180108) werden als besonders überwachungsbedürftiger Abfall mit Entsorgungsnachweis in zugelassenen Abfallverbrennungseinrichtungen (zum Beispiel Sonderabfallverbrennung) entsorgt.  
  • Arzneimittel (Abfallschlüssel 180109) werden durch die übliche Verbrennung in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen (Hausmüllverbrennung) entsorgt. Hierbei ist dafür zu sorgen, dass die Altarzneimittel nicht aus dem Hausmüll vor der Verbrennung wieder missbräuchlich entnommen werden können.

Ratsam ist folgendes Vorgehen:

  • Ausblistern von Tabletten, Mörsern, Versetzen mit heißem Wasser, Aufnehmen der Lösung mit aufsaugenden Materialien, zum Beispiel Katzenstreu, Sägespäne oder Zellstoff, dann Verbringen in den Hausmüll. In gleicher Weise ist sinngemäß mit Arzneilösungen/ Injektabilia zu verfahren.
  • Bei therapeutischen Pflastern: Zerschneiden in Schnipsel und Verbringung in den Hausmüll.