Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Am 5. Juli 2011 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die 67. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss ist nach Paragraph 48 AMG vor geplanten Umstufungen in der Verschreibungspflicht anzuhören. Die Apothekerschaft ist in diesem fünfzehnköpfigen Gremium mit einem Sitz stimmberechtigt vertreten. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können an dieser Stelle nur einige für die Apotheker wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. Der Ausschuss empfahl • Ketoprofen zur topischen Anwendung der Verschreibungspflicht zu unterstellen und
• die freigestellte Einzeldosis von Nicotin von 10 mg auf 15 mg zu erhöhen. Anträge, Rizatriptan und Sumatriptan unter bestimmten Bedingungen aus der Ver-schreibungspflicht zu entlassen, wurden ebenso abgelehnt wie die Freistellung von mul-tibakteriellen Totimpfstoffen (Bakterien-Autolysate) zur oralen Anwendung. Der Antrag auf Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht wurde auf die nächste Sitzung des Sachverständigenausschusses verschoben. Die Beratung über die Unterstellung von Dextromethorphan unter die Verschreibungspflicht wurde ebenfalls vertagt. Das vorläufige Ergebnisprotokoll der Sitzung kann demnächst im Internet unter www.bfarm.de eingesehen werden. Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Januar 2012 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten. Quellen:

Tagesordnung:

www.bfarm.de/DE/Pharmakovigilanz/Verschreibungspflicht/Protokolle/67Sitzung
/to_Vpflicht_67sitzung.html