Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht

Am 13. Januar 2009 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die 62. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht statt. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können an dieser Stelle nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. Der Ausschuss hat dem Verordnungsgeber empfohlen,

Sumatriptan

  • zur oralen Anwendung,
  • in Packungsgrößen mit maximal 2 Tabletten Sumatriptan 50 mg,
  • zur Behandlung von akuten Migräneanfällen mit und ohne Aura,
  • bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren

und

Omeprazol

  • zur Behandlung von Beschwerden wie Sodbrennen und saurem Aufstoßen,
  • in einer Einzeldosis von 20 mg,
  • in einer Tageshöchstdosis von 20 mg,
  • und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg

aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Außerdem hat der Ausschuss dafür votiert, das Antihistaminikum Dimetinden zur parenteralen Anwendung der Verschreibungspflicht zu unterstellen.

Das Ergebnisprotokoll der Sitzung wird über die Homepage des BfArM verfügbar sein, wenn ihm alle TeilnehmerInnen zugestimmt haben.

Wenn der Verordnungsgeber den Empfehlungen des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten.

PZ 04/09