Sachverständigen-Ausschuss für Betäubungsmittel

Am 22. Juni 2009 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn die 33. Sitzung des Betäubungsmittel-Ausschusses statt. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können an dieser Stelle nur einige wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. Der Ausschuss hat dem Verordnungsgeber empfohlen, folgende synthetische Cannabinoide in die Anlage II des BtMG (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufzunehmen:

  • CP 47,497
  • CP 47,497-C6-Homologes
  • CP 47,497-C8-Homologes
  • CP 47,497-C9-Homologes
  • JWH-018,
  • JWH-019
  • JWH-073

Die ersten fünf dieser Stoffe waren bereits zum 22. Januar 2009 durch Eilverordnung befristet für ein Jahr in die Anlage II aufgenommen worden. Es handelt sich um die Cannabinoide, die in der Kräutermischung ?Spice? nachgewiesen worden waren. Bei den letzten beiden Stoffen handelt es sich um weitere Analoga, die prophylaktisch in die Anlage II aufgenommen werden sollen. Weiter hat der Sachverständigen-Ausschuss empfohlen, das Amphetamin-Derivat 4-Methylcathinon (Mephedron) in die Anlage I des BtMG aufzunehmen. Das neue Opioid-Analgetikum Tapentadol soll in dem Votum des Ausschusses entsprechend in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen werden.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses wird ein Verordnungsentwurf erstellt, der das vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird; daher können sich noch Änderungen ergeben. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen ist in einigen Monaten zu rechnen. Die synthetischen Cannabinoide müssen allerdings spätestens zum 23. Januar 2010 in die Anlage II des BtMG aufgenommen werden, damit kein Gesetzeslücke entsteht. PZ 27/09