Tipps zur Weiterbildung

Weiterbildungsordnung

Die Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern regeln die Rahmenbedingungen der Weiterbildung. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der Kammer, deren Mitglied Sie sind. Wenn Sie Weiterzubildender oder Ermächtigter sind, sollten Sie über eine jeweils gültige Fassung verfügen.

Um die Weiterbildung bundesweit zu harmonisieren, haben sich die Apothekerkammern auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, die konkrete Angaben zu Durchführung und Inhalten der Weiterbildung machen.

Diese so genannten "Durchführungsempfehlungen" und "Seminarinhalte" können Sie von der Geschäftsstelle Ihrer Apothekerkammer erhalten oder online abrufen.

Durchführungsempfehlungen und Seminarinhalte online abrufen

Der Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf der praktischen Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte. Die Weiterbildungszeit dient dazu, vertiefende berufliche Erfahrungen in strukturierter Form zu erlangen. Der Weiterzubildende wird dabei von einem Ermächtigten begleitet, der als Tutor fungiert. Um die Ermächtigten dabei zu unterstützen und über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, bieten viele Kammern regelmäßig Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch für Ermächtigte an.

Jede Apothekerkammer führt ein Register der zugelassenen Weiterbildungsstätten ihres Kammergebietes. Ein zentrales Register für die gesamte Bundesrepublik gibt es nicht. Richten Sie Ihre Anfragen bezüglich der Weiterbildungsstätten deshalb direkt an die jeweilige Apothekerkammer.

Um ein ausreichendes Seminarangebot sicherzustellen, arbeiten die Kammern seit mehreren Jahren im Rahmen des "Verteilungsmodus" zusammen. Dabei wurde die Durchführung der Seminare in den meisten Gebieten aufgeteilt. Die Kammer, die für ein bestimmtes Seminar verantwortlich zeichnet, führt dieses nicht nur für die Weiterzubildenden des eigenen Kammerbereichs, sondern für alle Weiterzubildenden des Bundesgebietes durch. Wer für welches Seminar zuständig ist, sehen Sie hier:

Verteilungsmodus der Weiterbildungen

Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung, die in der Regel mündlich ist. Eine einheitliche Empfehlung zur Durchführung der Prüfung ist von allen Kammern verabschiedet worden.

Regelungen zur Absolvierung der Weiterbildung in Teilzeit treffen die Weiterbildungsordnungen. Wichtig ist, dass eine Weiterbildung in Teilzeit vorab von der Apothekerkammer genehmigt werden muss. Auch hier gilt also: Fragen Sie Ihre Kammergeschäftsstelle.

"PZ Prisma - Materialien zur Weiterbildung" erscheint viermal jährlich im Govi Verlag Eschborn und soll dem Wunsch der in der Weiterbildung engagierten Apotheker nach spezifischer pharmazeutischer Weiterbildungsliteratur Rechnung tragen. Es finden sich in dieser Zeitschrift neben vertiefenden Beiträgen zu den Inhalten der Weiterbildungsgebiete auch Artikel zu organisatorisch-rechtlichen Aspekten der Weiterbildung.

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