Politische Diskussion

Die Mitgliederversammlung hat ein Bekenntnis zum vollständigen Erhalt der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Medikamenten abgegeben. Einstimmig votierte sie dafür, dass weiterhin versucht werden soll, die Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu verhindern. Die Streichung sieht momentan ein Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Apotheke vor Ort vor, der vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet wurde.  ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagte nach der Sitzung im Hinblick auf den Erhalt des Paragrafen: „Das wird auch in Zukunft ein ganz zentraler Bestandteil unserer Stellungnahme im weiteren Gesetzgebungsverfahren sein.“ Die Mitgliederversammlung stellte außerdem fest, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel eine Handlungsoption für den Fall bleibt, dass sich die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht als ausreichend wirksam für die Stärkung der Präsenzapotheken erweisen sollten. Im laufenden Verfahren sollen weitere Verbesserungen an dem Gesetzentwurf erreicht werden, wie sie bereits in der jüngsten Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf gefordert wurden. „Die Mitgliederversammlung hat den Geschäftsführenden Vorstand damit ermächtigt, den Gesetzgebungsprozess weiter konstruktiv zu begleiten und zwar auch ins parlamentarische Verfahren hinein. Wir rechnen immer noch damit, dass die Kabinettsbefassung Ende Juli/Anfang August erfolgt“, sagte Friedemann Schmidt. Der ABDA-Präsident betonte, dass man die vorgesehenen Verbesserungen für die Vor-Ort-Apotheken – die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen und Fortschritte bei der Vergütung - im Gesetzentwurf begrüße. Die Mitgliederversammlung befasste sich außerdem mit der Haushaltsplanung. Der Jahresabschluss 2018 und der Haushaltsvoranschlag für 2020 wurden beschlossen. Für notwendig erachtet wurde eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes. Dafür sollen auf der Mitgliederversammlung im Dezember 100.000 Euro über einen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren stand eine Analyse der Europawahl und der zukünftigen Kräfteverhältnisse in Brüssel auf dem Programm. Zu erwarten steht, dass sich auch die zukünftige EU-Kommission intensiv für die weitere Deregulierung und die Harmonisierung im Binnenmarkt einsetzt. Deswegen, so Friedemann Schmidt, müsse man sich darauf einstellen, dass Regulierungen, die die Apotheker betreffen, zukünftig eher noch häufiger vor der Kommission oder dem Europäischen Gerichtshof verteidigen werden müssten.