Unterstützung vom G-BA

Ein neues Faktenblatt zum Versandhandel von Arzneimitteln steht ab sofort online. Apotheker, Patienten und Interessierte können sich über die Hintergründe des Versands von rezeptfreien und -pflichtigen Arzneimitteln informieren. Der Versandhandel ist in Deutschland nur Vor-Ort-Apotheken erlaubt, die über eine zusätzliche Versandhandelserlaubnis ihrer Aufsichtsbehörde verfügen. Allerdings dürfen auch ausländische Anbieter aus einigen wenigen europäischen Ländern Arzneimittel nach Deutschland liefern. Die Krux dabei: Ausländische Arzneimittelversender müssen sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Herbst 2016 nicht mehr an die einheitlichen Abgabepreise für verordnete Medikamente halten -  ein klarer Wettbewerbsnachteil für die deutschen Apotheker. Unterstützung kommt nun vom Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken. Hecken spricht sich in einem Interview mit der "Pharmazeutischen Zeitung (Ausgabe 48/2017)" für ein Versandverbot von verschreibungspflichtigen Medikamenten aus. In dieser Frage stehe er auf der Seite von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Er hatte schon vor über einem Jahr einen Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vorgelegt, mit dem Ziel, die Einheitlichkeit der Preise durch ein Versandverbot wieder herzustellen. Hecken sagte, er halte die derzeitige Rechtsprechung für "fatal". Es gebe keine Alternative zum Vorgehen des Ministers, der auf ein Rx-Versandverbot poche, so der GBA-Vorsitzende und fügte hinzu: "Wenn Apotheken ihren Grundumsatz jetzt an niederländische Versender abgeben müssen und ihnen lediglich die Patientengruppe mit hoher Beratungsleistung bleibt, würde das ökonomisch gesehen zu einem Zusammenbruch der flächendeckenden Versorgung führen." Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

zurück zur Übersicht