Tipps zum Grünen Rezept

Immer häufiger verlassen Patienten nicht mit einem rosafarbenen, sondern einem grünen Rezept die Arztpraxis. Einige Patienten wissen damit aber nichts anzufangen. Der Beauftragte für Selbstmedikation des Deutschen Apothekerverbandes, Stefan Fink, erklärt deshalb in der „Neue Apotheken Illustrierte“ (1. September), was auf diesem Rezept steht und warum es sehr nützlich ist. Das Grüne Rezept sei für alle rezeptfreien Medikamente gedacht, die der Arzt dem Patienten empfehle, die aber nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden, so Fink. Dazu gehörten auch viele pflanzliche Mittel. Fink rät, die Quittung aus der Apotheke und das Grüne Rezept trotzdem aufzubewahren. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nämlich die Kosten für rezeptfreie Medikamente so genannte OTC, erstatten. Nach Angaben von Fink geht das aber nur im Nachhinein und mit einem besonderen Antrag. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) aktualisiert quartalsweise eine Übersicht, welche Krankenkasse welche OTC als Satzungsleistung erstattet. Die neueste Liste finden Sie hier.

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