Rückruf von Arzneimitteln

Es kann immer mal wieder vorkommen, dass Medikamente aus dem Handel genommen werden müssen. In der "Neue Apotheken Illustrierte" (Ausgabe 15.10.) erklärt der Leiter der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, Dr. André Said, warum das geschieht und wie das funktioniert: „Hierzu gehören beispielsweise Rückrufe, wenn Qualitätsmängel bekannt geworden sind, sodass die betroffenen Chargen der jeweiligen Präparate aus dem Verkehr gezogen werden.“ Rückrufe werden von den jeweiligen für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Landesbehörden veranlasst und überwacht. Said erklärt auch, was mit den betroffenen Arzneimitteln passiert: „Die Apotheken dürfen Arzneimittel, die zurückgerufen wurden, nicht mehr an Patienten abgeben. Betroffene Arzneimittelpackungen werden daher unverzüglich in Quarantäne gesondert gelagert.“ Den vollständigen Artikel und weitere Infos gibt es unter "Links".

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