Notdienstpauschale festgesetzt

Für das erste Quartal dieses Jahres bekommen Apotheken pro geleistetem (Voll-)Notdienst 291,88 Euro. Das hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands beschlossen. Im Vorquartal erhielten die Apotheker noch 284,59 Euro pro Notdienst. Im Vergleich zum Vorquartal steigt die Notdienstpauschale somit um 7,29 Euro (plus 2,56 %). Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen durch den Arbeitstageeffekt des ersten Abrechnungsquartals (minus 2 Notdiensttage im Vergleich zum Vorquartal) bei in etwa gleichgebliebenen Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal (minus 0,42 %). Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für die Monate von Januar bis März dieses Jahres wurden 99.548 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 19.289 Apotheken erbracht wurden. Die genaue Höhe der Notdienstpauschale wird jedes Quartal auf der Basis der geleisteten Vollnotdienste und der Einnahmen des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) neu berechnet. Gespeist wird der Fonds aus einer Abgabe von derzeit 16 Cent, die für jedes durch Apotheken in Deutschland abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel abgeführt wird.

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