Notdienstpauschale festgesetzt

Für das zweite Quartal dieses Jahres bekommen Apotheken pro geleistetem (Voll-)Notdienst 284,34 Euro. Das hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands am 10. September 2019 beschlossen. Im Vorquartal hatten die Apotheker mit 291,88 Euro noch 7,54 Euro mehr pro Notdienst bekommen. Nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NFF) resultiert die Veränderung aus den Tatsachen, dass die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal gesunken sind und zum anderen durch den Arbeitstageeffekt des 2. Abrechnungsquartals (plus 1 Notdiensttag im Vergleich zum Vorquartal). Die genaue Höhe der Notdienstpauschale wird jedes Quartal auf der Basis der geleisteten Vollnotdienste und der Einnahmen des NNF neu berechnet. Gespeist wird der Fonds aus einer Abgabe von derzeit 16 Cent, die für jedes durch Apotheken in Deutschland abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel abgeführt wird.

zurück zur Übersicht

Zusatzinformationen