Notdienstpauschale festgesetzt

Für das dritte Quartal dieses Jahres bekommen Apotheken pro geleistetem (Voll-)Notdienst 268,14 Euro. Das hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands beschlossen. Im Vergleichsquartal des Vorjahres erhielten die Apotheker noch 279,53 Euro pro Notdienst. Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für die Monate von Juli bis September dieses Jahres wurden 102.274 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 19.418 Apotheken erbracht wurden. Nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NFF) resultiert die Veränderung aus den Tatsachen, dass die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal um 3,13 Prozent erwartungsgemäß gesunken sind und zum anderen durch den Arbeitstageeffekt des 3. Abrechnungsquartals (plus 1 Notdiensttag) im Vergleich zum Vorquartal. Die genaue Höhe der Notdienstpauschale wird jedes Quartal auf der Basis der geleisteten Vollnotdienste und der Einnahmen des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) neu berechnet. Gespeist wird der Fonds aus einer Abgabe von derzeit 16 Cent, die für jedes durch Apotheken in Deutschland abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel abgeführt wird. Demnächst könnte es noch mehr Geld geben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat vorgeschlagen, die Notdienstpauschale zu verdoppeln. Das wurden ein  Plus von 120 Millionen Euro im Jahr bedeuten.

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