Notdienstpauschale festgelegt

Für das vierte Quartal des vergangenen Jahres bekommen Apotheken pro geleistetem (Voll-)Notdienst 284,59 Euro. Das hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands am 12. März 2019 beschlossen. Im Vorquartal hatten die Apotheker mit 268,14 Euro deutlich weniger pro Notdienst bekommen. Nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NFF) resultiert die Veränderung aus den Tatsachen, dass die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal - bei gleicher Anzahl von Abgabetagen - um 6,14 Prozent erwartungsgemäß gestiegen sind. Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für die Monate von Oktober bis Dezember des vergangenen Jahres wurden 102.401 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 19.344 Apotheken geleistet wurden. Die genaue Höhe der Notdienstpauschale wird jedes Quartal auf der Basis der geleisteten Vollnotdienste und der Einnahmen des NNF neu berechnet. Gespeist wird der Fonds aus einer Abgabe von derzeit 16 Cent, die für jedes durch Apotheken in Deutschland abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel abgeführt wird.


zurück zur Übersicht