Medikamente: Richtige Lagerung

Der DAV-Patientenbeauftragte, Berend Groeneveld, sprach im Interview mit dem "vfa-Patientenportal" über die richtige Aufbewahrung von Medikamenten. Anders als Lebensmittel, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum haben, gebe es bei Arzneimitteln ein definiertes Verfalldatum, das auf der Packung angegeben sei, so der Patientenbeauftragte. Arzneimittel dürften danach nicht mehr verwendet werden, denn sie könnten ihre Wirkung verändern, ohne dass dies äußerlich erkennbar sei. "Wenn das Arzneimittel merkwürdig aussieht, eine Tablette zum Beispiel im Blister zerbröselt ist, sollte man damit in seine Apotheke gehen. Der Pharmazeut kann Mängel prüfen oder diese an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker melden", sagte Groneveld. Nach  Meinung des DAV-Expeten lohnt sich auch ein Blick in den Beipackzettel: "Dort kann zum Beispiel eine Aufbrauchfrist angegeben sein. Diese Frist gibt an, wie lange zum Beispiel Augentropfen nach dem ersten Öffnen noch verwendet werden können – im Gegensatz zum Verfalldatum, das für die ungeöffneten Augentropfen gilt." Idealerweise sollten Arzneimittel geschützt vor Licht und Feuchtigkeit bei Raumtemperatur in einer Hausapotheke aufbewahrt werden. Medikamente sollten wegen der Luftfeuchtigkeit nicht im Badezimmer oder der Küche, sondern eher im Schlafzimmer oder im Flur aufbewahrt werden.


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