Hilfstaxe: Eilantrag zurückgenommen, Hauptsacheverfahren voran

Im Januar dieses Jahres erging ein Schiedsspruch zur Anlage 3 der Hilfstaxe, nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband in den vorherigen Vertragsverhandlungen nicht auf neue Preise für parenterale Zubereitungen in der Onkologie in der Anlage 3 zur Hilfstaxe geeinigt hatten. Zur Neuverhandlung der Preise hatte der Gesetzgeber die Vertragspartnern mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) verpflichtet. Im Februar dieses Jahres hat der DAV gegen den Schiedsspruch vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg geklagt und einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt. Den Eilantrag hat der DAV nun zurückgenommen, nachdem das LSG zusichert hatte, über die Klage wegen der Dringlichkeit und Bedeutung der Sache schon im Oktober 2018 in der Hauptsache insgesamt zu verhandeln und zu entscheiden. Die jetzt avisierte vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren nur zu einem Teilaspekt des Schiedsspruchs wäre für die onkologisch tätigen Apotheken keine Hilfe gewesen.

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