Geld zurück

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt allen gesetzlich Krankenversicherten, ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufzubewahren. Der DAV-Selbstmedikationsbeauftragte Stefan Fink sagte der "Neuen Apotheken Illustrierte (01.11.)": "Das Grüne Rezept ist wirklich nützlich für die Verbraucher". Einerseits sei das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für Patienten. Andererseits könne es im Fall einer Kostenerstattung der Krankenkasse und beim Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung helfen. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Medikamente aus der Apotheker. Jeder gesetzlich versicherte Patient sollte sich jedoch vorab genau bei seiner Krankenkasse erkundigen, was genau sie zu welchen Bedigungen erstattet.

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