EU-Dienstleistungspaket: Schmidt setzt sich für Heilberufe ein

Es war ein wichtiger Termin für ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Seit Monaten verhandeln die Parteien im Europäischen Parlament vor und hinter den Kulissen über das EU-Dienstleistungspaket. Dieses sieht unter anderem vor, dass nationale Regeln bei freien Berufen künftig innerhalb der EU abgestimmt werden sollen. Davon betroffen wären auch Apotheker oder Ärzte.  

Seit langem setzt sich die ABDA dafür ein, dass es Ausnahmen für Apotheker gibt. Mitarbeiter der ABDA aus dem Brüsseler Büro und in Berlin sind am Thema dran. Am Mittwoch (27.9.) bekam ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Möglichkeit, sich direkt vor Parlamentariern zum EU-Dienstleistungspaket zu äußern. Die konservative EVP-Fraktion hatte Schmidt zu einer Anhörung eingeladen. Schmidt trat auch in seiner Funktion als Vizepräsident des Bundesverbandes der Freien Berufe auf.

In einer Präsentation machte Schmidt klar, was die Apotheker von den Brüsseler Plänen halten. Der ABDA-Präsident unterstrich, dass die im Gesundheitswesen tätigen Berufe nicht pauschal mit der allgemeinen Wirtschaft gleichbehandelt werden dürften. Stattdessen sollten ihre „Besonderheiten berücksichtigt werden“, so Schmidt. Auch „punktuelle Änderungen und Ergänzungen“ am Richtlinienvorschlag würden nicht ausreichen. Im Ergebnis sei also eine „Bereichsausnahme für die Heilberufe“ erforderlich, machte Schmidt deutlich.

Diese Meinung teilen auch viele Apotheker. Erst vor kurzem hatte sich die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages dafür ausgesprochen, den Subsidiaritätsgrundsatz in der EU zu stärken. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament sollen die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für ihre jeweilige Gesundheitsversorgung gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beachten, heißt es in dem Beschluss.

Vor allem der Vorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sorgt für Kritik bei den Heilberufen. Geplant ist, dass sämtliche Regelungsvorhaben, die den Zugang zu oder die Ausübung von reglementierten Berufen betreffen, einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Mitwirkung unabhängiger Kontrollstellen unterzogen werden sollen. Für ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist dies aus „Kosten- und Zeitgründen“ unnötig.

Der ABDA-Präsident sieht aber auch noch andere Gefahren im EU-Dienstleistungspaket und warnte vor Überregulierung und verminderter Rechtssicherheit hinsichtlich der Wirkung neuer Vorschriften. Ein Zusatznutzen für die Mitgliedstaaten sei schließlich nicht erkennbar, so Schmidt.

Das EU-Dienstleistungspaket befindet sich momentan in der parlamentarischen Abstimmung. Vor allem um die Bereichsausnahme für die Heilberufe wird zwischen den Fraktionen noch gerungen. Das Paket könnte im ersten Halbjahr des kommenden Jahres vom EU-Parlament verabschiedet werden.



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