BGH will im Oktober entscheiden

Der Bundesgerichtshof (BGH) will im Herbst sein Urteil im Skonti-Prozess verkünden. Das Gericht nannte den 5. Oktober in einer Mitteilung als Termin. Die Richter in Karlsruhe befinden darüber, ob und in welcher Höhe Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zugunsten der Apotheke zulässig sind. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen den Pharmagroßhändler AEP. AEP gewährt seinen Kunden bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beispielsweise 3 Prozent Rabatt plus 2,5 Prozent Skonto bei Einhaltung der Skontofrist. In den Instanzen davor hatte es unterschiedliche Entscheidungen gegeben. Das Landgericht Aschaffenburg hatte die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen. Vor dem Oberlandesgericht Bamberg waren die Wettbewerbshüter erfolgreich. Das Gericht hatte entschieden, dass die Preisnachlässe von AEP nicht zulässig sind.

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