Aktuelle securPharm-Handlungsoptionen

Noch zwei Tage bis zum Start von securPharm. Wir haben alle Dokumente und Informationen für einen möglichst reibungslosen Start zusammengefasst. Die ABDA hat Handlungsoptionen für Apotheken für den Umgang mit negativen Verifikationen, bei denen es sich nicht um Bestandsware handelt, erstellt. Darin heißt es: "Sehr wichtig ist dabei die Beachtung der kaufmännischen Prüf- und Rügeobliegenheit, § 377 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Apotheke muss den beliefernden Großhändler unverzüglich über einen festgestellten Fälschungsverdacht informieren, um nicht den Verlust ihrer Gewährleistungsrechte zu riskieren." Die securPharm-Organisation hat Handlungsoptionen für Apotheker und Hinweise zum Erstöffnungsschutz und zum Data Matrix Code veröffentlicht. Es wird festgestellt: "Um die Versorgungssicherheit der Patienten weiterhin zu gewährleisten, hat die Apotheke in der Anlaufphase weiterhin die Möglichkeit, die Bestandsware abzugeben, wenn sie sich von ihrer Echtheit und Unversehrtheit überzeugt hat." Über den aktuellen Stand in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedsstaaten hat die "Pharmazeutische Zeitung" mit Professor Martin Hug, Leiter der Klinikapotheke der Uniklinik Freiburg, geredet. Er ist Sprecher der ADKA-Projektgruppe Fälschungsschutz-Richtlinie. Hug geht von einem ruhigen Start aus. "In den Offizinapotheken wird sich nicht viel ändern. Aber es gibt natürlich auch dort einen gewissen Mehraufwand bei der Abgabe: zu suchen, wo der Data-Matrix-Code aufgedruckt ist und ihn abzuscannen. Da kann es Stockungen geben. Bisher war zu diesem zeitlichen, aber auch dem finanziellen Mehraufwand aus der Apothekerschaft erstaunlich wenig Kritik zu hören."

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