FAQ "Cannabisgesetz"

Am Freitag, den 22. März 2024, hat der Gesetzentwurf für ein Cannabisgesetz den Bundesrat passiert. Insofern ist das parlamentarische Verfahren nun abgeschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. April 2024 in Kraft.

Durch das Cannabisgesetz werden für Cannabis im Konsumcannabisgesetz (KCanG) und im Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) neue Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Cannabis geschaffen. Zentrale und in der Öffentlichkeit besonders beachtete Änderung ist die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken nach Maßgabe der Regelungen des Konsumcannabisgesetzes. Für Apotheken relevant ist, dass Cannabis auch als Medizinalcannabis aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen wird.

Das FAQ befindet sich aktuell in der Überarbeitung.

Aktuelle Informationen finden Sie bis auf Weiteres unter:

Bundesgesundheitsministerium Cannabisgesetz

Unzerkleinerte Cannabisblüten