Änderungen der BtMVV zur "Opioidsubstitution"

Mit der am 2. Oktober 2017 geplanten Veröffentlichung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Opioidsubstitution im elektronischen Bundesanzeiger treten die Änderungen der betäubungsmittelrechtlichen Substitutionsvorschriften in Kraft. Diese waren bereits mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV) vom 22. Mai 2017 veröffentlicht worden.

Damit ändern sich zahlreiche betäubungsmittelrechtliche Vorschriften zur Substitution, die für die versorgenden Apotheken relevant sind.

Mitglieder Login

Der Mitgliederbereich ist zugriffsgeschützt. Er enthält besondere Fachinformationen für Apothekerinnen und Apotheker sowie für die Mitgliedsorganisationen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Zu den Inhalten zählen u. a. Informationen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), Fachreferate und andere Arbeitsmaterialien.