Revision der Empfehlungen zum Arbeitsschutz
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Die Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entsprechen hinsichtlich Einstufung und Kennzeichnung den Vorgaben der EG-CLP-Verordnung und der Gefahrstoffverordnung. Die Empfehlungen wurden in verschiedene Dokumente geteilt - Standards mit festgelegten Verhaltensweisen bei verschiedenen Tätigkeiten, Formulare mit Vordrucken für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen sowie allgemeine Informationen.

Allgemeine Informationen zur Rezepturherstellung und zur Prüfung der Ausgangsstoffe in der Apotheke
2. Revision, Stand: 23.11.2016
Die Informationen wurden an die Gefahrstoffverordnung vom 15. November 2016 angepasst. Die EG-CLP-Verordnung ist nun in der GefStoffV vollständig umgesetzt worden. Vorgaben, wie beispielweise die Lagerung unter Verschluss, sind jetzt entsprechend der Einstufung der Gefahrstoffe klar festgelegt. Die Bezeichnung "Zubereitung" wurde in "Gemisch" geändert. Die Abkürzung CMR steht künftigt für krebserzeugend, keimzellmutagen und reproduktionstoxisch. Konkrete Hinweise gibt es auch zur Überprüfung technischer Schutzeinrichtungen, wie z. B. Laborabzug, und zum Führen eines Expositionsverzeichnisses für Mitarbeiter, die Tätigkeiten mit CMR-Stoffen Kat. 1A und 1B ausüben für den Fall, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Standards für die Rezepturherstellung in der Apotheke
2. Revision, Stand: 23.11.2016
Die Änderungen sind grundsätzlich redaktioneller Art und berücksichtigen die Gefahrstoffverordnung vom 15. November 2016. In den Rezepturstandards 9, 10, 11, 12 (Herstellung pulvergefüllter Hartkapsel und abgeteilter Pulver) wurde beim Herstellungsablauf - insbesondere bezüglich der Homogenisierung der Pulvermischung - auf die Empfehlungen des DAC/NRF verwiesen. In jedem Standard wurde der Absatz "Überprüfung" neu gefasst.
Formulare nach GefStoffV für die Rezepturherstellung in der Apotheke
2. Revision, Stand: 23.11.2016
In den Formularen wurden die Verweise auf die GefStoffV aktualisiert. Außerdem können in der überarbeiteten Fassung die Überprüfung der Maßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Standards für die Prüfung der Ausgangsstoffe in der Apotheke
2. Revision, Stand: 23.11.2016
Die Änderungen sind grundsätzlich redaktioneller Art und berücksichtigen die Gefahrstoffverordnung vom 15. November 2016. In beiden Standards wurde der Absatz "Überprüfung" neu gefasst.
Formulare nach GefStoffV für die Prüfung der Ausgangsstoffe in der Apotheke
2. Revision, Stand: 23.11.2016
In den Formularen wurden die Verweise auf die GefStoffV aktualisiert. Außerdem können in der überarbeiteten Fassung die Überprüfung der Maßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
2. Revision, Stand: 23.11.2016
Die Informationen wurden an die Gefahrstoffverordnung vom 15. November 2016 angepasst. Die EG-CLP-Verordnung ist in der GefStoffV vollständig umgesetzt worden. Außerdem ist das Thema Brand- und Explosionsgefahren nun komplett in der GefStoffV geregelt, die Betriebssicherheitsverordnung enthält diesbezüglich keine Vorgaben mehr. Für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen und Gemischen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Erst wenn sich daraus eine erhöhte Explosionsgefahr ergibt, die mit den normalen Schutzmaßnahmen nicht beherrschbar ist, ist eine spezielles Explosionsschutzdokument zu erstellen und eine Zoneneinteilung in den Apothekenräumen vorzunehmen. Konkrete Hinweise zur Überprüfung technischer Schutzeinrichtungen, wie z. B. Laborabzug, wurden ergänzt.
Standard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
2. Revision, Stand: 23.11.2016
Die Änderungen sind grundsätzlich redaktioneller Art und berücksichtigen die Gefahrstoffverordnung vom 15. November 2016. Im Standard wurde der Absatz "Überprüfung" neu gefasst.
Formulare nach GefStoffV für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
2. Revision, Stand: 23.11.2016
In den Formularen wurden die Verweise auf die GefStoffV aktualisiert. Im Formular für die Gefährdungsbeurteilung wurde die Zoneneinteilung entfernt, da diese erst bei tatsächlicher Explosionsgefahr vorgenommen werden muss. In der überarbeiteten Fassung können darüber hinaus die Überprüfung der Maßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen - Influenzapandemie
Informationen zu Schutzmaßnahmen in der Apotheke während einer Influenzapandemie
1. Revision: 23.11.2016
Die Informationen wurden an die BioStoffV vom 15. Juli 2013 angepasst. Die Empfehlungen zu den einzelnen Schutzmaßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit der BGW an die Vorgaben des neuen Nationalen Pandemieplans angepasst. Beispielsweise ergab sich keine Evidenz für einen wirksameren Schutz partikelfiltrierender Halbmasken (FFP2) gegenüber Mund-Nasen-Schutz, so dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für die Arbeit in der Offizin als ausreichend angesehen wird. Außerdem wird der Wirkstoff Amantadin nicht mehr für die Prophylaxe empfohlen. Der ergänzende Reinigungs- und Desinfektionsplan für den Fall der Influenzapandemie wurde aktualisiert und steht zusätzlich zusammen mit der Ergänzung des Hautschutz- und Händehygieneplans als extra Datei im word-Format zur Verfügung. Das Literaturverzeichnis wurde aktualisiert.
Standards für Tätigkeiten in der Apotheke während einer Influenzapandemie
1. Revision: 23.11.2016
Allgemeine Maßnahmen zur Hygiene und zum Arbeitsschutz wurden aufgenommen. Die Standards wurden hinsichtlich der empfohlenen Schutzmaßnahmen an die Empfehlungen des aktuellen Nationalen Pandemieplans angepasst (siehe Informationen zu Schutzmaßnahmen). Bei der Überprüfung wurde ergänzt, dass Funktion und Wirksamkeit weiterer Schutzmaßnahmen, wie z. B. Desinfektionsmittel, persönliche Schutzausrüstung, mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen sind. Damit ist gemeint, dass die eigenen Festlegungen mit den offiziellen Empfehlungen abzugleichen sind.
Formulare nach BioStoffV für Tätigkeiten in der Apotheke während einer Influenzapandemie
1. Revision: 23.11.2016
Das Formular für die Gefährdungsbeurteilung wurde an die neue BioStoffV vom 15. Juli 2013 angepasst. Die Möglichkeit der Pflichtenübertragung ist jetzt im Formular dokumentierbar. Die Zuordnung der Risikogruppe und der Schutzstufe wurde anwenderfreundlicher gestaltet. Der letzte Punkt im Formular bietet jetzt die Möglichkeit die einmal jährliche grundsätzliche Prüfung der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. In den beispielhaften Gefährdungsbeurteilungen wurden die Änderungen in den Standards berücksichtigt. Die Gefährdungsbeurteilung für die Herstellung der Oseltamivir-Lösung wurde aus den neuesten Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vom 23.11.2016 eingefügt. Die Formulare für die Betriebsanweisungen wurde angepasst.
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen - Blutuntersuchungen
Mit der Überarbeitung der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung "Physiologisch-chemische Untersuchungen - Durchführung von Blutuntersuchungen" wurden die Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen aus dem Dokument ausgegliedert und stehen seit 2010 als eigenständige Dokumente zur Verfügung. Die Einteilung in Informationen, Standards und Formulare wurde entsprechend den Empfehlungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen übernommen.
Informationen zum Arbeitsschutz bei der Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke
3. Revision, Stand: 26.11.2020
Unter Kapitel 4.3 "Schutzmaßnahmen" wurde auf Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzgesetz und nach Jugendarbeitsschutzgesetz hingewiesen. Das Literaturverzeichnis wurde aktualisiert.
Standard für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke
3. Revision, Stand: 26.11.2020
Unter Schutzmaßnahmen wurde im Standard der Hinweis auf Beschäftigungbeschränkungen und -verbote nach Mutterschutzgesetz und nach Jugendarbeitsschutzgesetz hingewiesen. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Formulare nach BioStoffV für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der Apotheke
3. Revision, Stand: 26.11.2020
In der Muster-Gefährdungsbeurteilung wurden die Schutzmaßnahmen entsprechend an den geänderten Standard angepasst. Im Beispiel für die Betriebsanweisung wurde die arbeitsmedizinische Untersuchung sowie die Impfung gegen Hepatitis B den persönlichen Schutzmaßnahmen zugeordnet. In den Sofortmaßnahmen bei Kontamination der Schleimhaut wurde PVP-Iod-Lösung durch Octenisept ersetzt. Hinsichtlich der Entsorgung wird empfohlen, den potenziell kontaminösen Abfall komplett im durchstichsicheren Abfallbehälter zu sammeln.