securPharm: Wichtiger Stichtag

Nicht vergessen – der 17. Dezember dieses Jahres ist Stichtag für das N-Ident-Verfahren. Nur wenn bis zu diesem Tag die Legitimationsunterlagen eingereicht worden sind, wird die Überprüfung der Unterlagen und die nachfolgende Zertifikatsausstellung zum Starttermin von securPharm am 9. Februar 2019 garantiert. Die N-ID wird benötigt, damit Apotheken sofort nach Inbetriebnahme auf das Fälschungsschutzsystem zugreifen können. Alle Apotheken-Inhaber, die sich nicht sicher sind, ob ihre Apotheke bereits legitimiert ist, sollten sich jetzt im N-Ident-Portal über den aktuellen Status ihrer Registrierung informieren. Die bisherige Resonanz ist gut. Bislang haben sich bundesweit schon über 80 Prozent der Apotheken am N-Ident-Verfahren legitimiert. Beim Antragsprozess muss nach der Registrierung auf der NGDA-Homepage, die Betriebsstätte im Account angelegt werden. Anschließend wird man gebeten, die Legitimationsunterlagen einzusenden. Dazu gehört ein Antrag, eine Kopie der Apothekenbetriebserlaubnis und ein Aktivitätsnachweis (z. B. Bescheid des DAV-Notdienstfonds). Nach der erfolgreichen Prüfung der Unterlagen durch die NGDA erhält die Apotheke einen PIN-Brief, mit dem sie das N-ID-Zertifikat in die Warenwirtschaft integrieren kann. Eine Videoanleitung zum N-Ident Verfahren ist auf der Webseite der NGDA abrufbar.

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