Notdienst der Apotheken

Die Apotheken sind auch über Weihnachten dienstbereit. Darüber informiert die Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, Ursula Funke, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". "Wenn Sie ein Arzneimittel benötigen, dürfen Sie uns immer aufsuchen", so Funke. Das gilt nicht nur für Kunden, die ein Rezept einlösen wollen, sondern zum Beispiel auch für den Kauf eines Nasensprays oder Schmerzmittels. "Rund die Hälfte der Kunden, die nachts oder an Feiertagen kommen, haben kein Rezept", sagt Funke. "Ein Notfall ist ja auch immer ein Einzelfall: Wenn meine Nase zu ist und ich keine Luft bekomme, kann mir ein Spray sehr helfen." Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen Apotheken laut Gesetz grundsätzlich nicht ohne Rezept abgeben. Wer am Feiertag dringend sein Medikament braucht, muss sich vom notdiensthabenden Arzt zunächst ein Rezept ausstellen lassen. Funke rät: "Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen hat oder selbst täglich Medikamente nehmen muss, sollte auf jeden Fall rechtzeitig den Vorrat aufstocken." Zum einen kommt es immer wieder zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln, zum anderen sind viele Arztpraxen zwischen den Jahren geschlossen. Planbare Arzneimitteleinkäufe und Beratungen sollten während der üblichen Öffnungszeiten der Apotheke erledigt werden, betont Funke. "Wir Apotheker sind für die Notfälle immer gerne da - freuen uns aber auch, wenn wir nachts ein paar Stunden schlafen können." Mit dem Apothekenfinder 22833 ist die nächste geöffnete Apotheke schnell gefunden.

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