Korrekturen gefordert

Im Berliner Apothekerhaus hat der Gesamtvorstand der ABDA getagt. Im Zentrum der Beratungen am Donnerstag (15. August) stand die Bewertung des Kabinettsentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sowie der begleitenden Verordnung. Einmütiger Tenor der eingehenden Diskussion war, dass der Gesetzgebungsprozess weiterhin konstruktiv begleitet werden soll. Die von der Bundesregierung geplante sozialrechtlich Absicherung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der GKV wurde begrüßt. Zugleich soll aber weiterhin versucht werden, die Gleichpreisigkeit möglichst auch bei Verordnungen für PKV-Versicherte bzw. Selbstzahler wieder zu verankern und weitere Korrekturen am Entwurf vorzunehmen. Die ABDA wird eine entsprechende Stellungnahme für die erste Beratung des Pakets im  Bundesrat im September abgeben. Als entscheidend sah das Gremium an, dass die anstehende Abstimmung der Bundesregierung mit der EU Kommission erfolgreich verläuft, das Gesetz damit zügig in den Bundestag eingebracht und noch in 2019 verabschiedet werden kann.

Darüber hinaus wurden die Anträge zum Deutschen Apothekertag 2019 in Düsseldorf diskutiert. Mehr als 70 Anträge von Kammern, Verbänden und Delegierten wurden fristgemäß eingereicht und fünf Kapiteln zugeordnet. Es wurden sechs Leitanträge vom geschäftsführenden ABDA-Vorstand formuliert, die jeweils mehrere Einzelanträge zusammenfassen. Insgesamt werden somit mehr als 50 Abstimmungen auf dem DAT erwartet. Die komplette Antragsmappe wird den Delegierten rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung zugestellt. Thematisch stehen dabei die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln, Lieferengpässe und die Digitalisierung im Vordergrund. Ein Versandhandelsverbot hat dagegen kein einziger Antrag zum Ziel. Der Gesamtvorstand ist nach der Mitgliederversammlung zweithöchstes Entscheidungsgremium der ABDA. Ihm gehören die Spitzen der 34 Mitgliedsorganisationen an.

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