Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Der Apothekerberuf stand im Jahr 2016 wieder auf Platz sieben der Berufe, für die ausländische Bewerber eine Anerkennung anstrebten. Das geht aus einer neuen Statistik des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) hervor. Demnach entfielen 444 Neuanträge auf den Apothekerberuf. Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Jahr 2014. Damals lag die Zahl noch bei 327 Anträgen, was ebenfalls den siebten Platz in der Statistik bedeutete. Für alle Berufe zusammen wurden im vergangenen Jahr 23.028 Neuanträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. Ein Großteil davon entfiel auf den Gesundheitsbereich. Am häufigsten hatten die Antragstellenden ihre berufliche Qualifikation in Rumänien, Polen oder Bosnien und Herzegowina erworben. An vierter und fünfter Stelle folgten Syrien sowie Serbien. Wer in Deutschland als Apotheker arbeiten will, braucht die staatliche Anerkennung der Approbation bzw. Berufserlaubnis. Über die Anerkennung der Apothekerausbildung und die Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis entscheiden die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer. Ein Antrag auf Anerkennung eines Apothekerdiploms kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus gestellt werden. Mehr Infos gibt es unter „Links“.

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