ABDA-Jurist erklärt Beratungspflichten

Zum Start ins Neue Jahr 2019 erklärt ABDA-Jurist Arndt Preuschhof den Leserinnen und Lesern der Fernsehzeitschrift „prisma“, welche Beratungspflichten die Apotheken gegenüber ihren Patienten haben und dass die Patienten die Beratung zu ihrem eigenen Wohl auch in Anspruch nehmen sollten. In Ausgabe 52/2018 druckte das Fernsehmagazin, das allwöchentlich vielen Tageszeitungen beiliegt und nach eigenen Angaben eine Gesamtauflage von 4,9 Millionen Exemplaren erreicht, ein ganzseitiges Interview mit dem Arzneimittel- und Apothekenrechtsexperten ab. Preuschhof erklärt dort beispielsweise, dass laut Gesetz nur dann eine Informations- und Beratungspflicht besteht, wenn auch tatsächlich ein Arzneimittel an den Patienten abgegeben wird - nicht jedoch bei einem bloßen theoretischen Gespräch am Handverkaufstisch. Auch bei Online-Apotheken bestehe diese Beratungspflicht, sagt Preuschhof und schränkt zugleich ein, dass das bloße Mitschicken von Beipackzetteln und Kontaktformularen das Risiko berge, „dass der Kunde, der seinen eigenen Beratungsbedarf vielleicht gar nicht erkennt, nicht beraten wird“. Auge in Auge sei das leichter, so der Jurist. Auch Fragen zu Diskretionsabstand und Arzneimittelrückgabe beantwortet Preuschhof. Nicht zuletzt weist er auf den Botendienst in bestimmten Fällen als freiwillige regionale Serviceleistung von Apotheken hin.

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