Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung

Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ein gemeinsames Zukunftskonzept für eine patientengerechte Arzneimittelversorgung entwickelt, kurz das „Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung“. Das Konzept setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Medikationskatalog, der Wirkstoffverordnung und dem Medikationsmanagement. Das Medikationsmanagement richtet sich an chronisch kranke Patienten, die mindestens fünf systemisch wirkende Arzneimittel dauerhaft einnehmen. Jeweils ein Arzt und ein Apotheker übernehmen für ein Jahr gemeinsam die Betreuung. Sie erstellen und aktualisieren unter anderem den vollständigen Medikationsplan. Arzneimittelrisiken lassen sich so besser vermeiden.

Das Konzept sieht vor, dass Ärzte zukünftig Wirkstoff, Stärke, Menge und Darreichungsform verordnen. Auf allen Arzneimittelpackungen muss deutlich lesbar der Name des Wirkstoffs verzeichnet sein. Grundlage für Verordnungen ist ein Medikationskatalog auf Wirkstoffbasis, der eine leitliniengerechte Versorgung sicherstellt. Der Apotheker wählt das Präparat aus und gibt es nach einer Beratung an den Patienten ab. Der Patient erhält außerdem einen Medikationsplan, der ihm genau anzeigt, welches Arzneimittel er in welcher Dosierung wann und wie lange einnehmen soll. Ärzte und Apotheker zeigen mit diesem Konzept, wie sie zukünftig gemeinsam die Arzneimittelversorgung für die Patienten verbessern wollen.

Eines der häufigsten Probleme in der Arzneimitteltherapie ist die fehlende Therapietreue (Compliance) der Patienten. Aufgrund der Rabattverträge ist es für den Patienten derzeit häufig undurchsichtig, wann und warum er ein anderes als das verschriebene Präparat bekommt. Je mehr Medikamente ein Patient einnimmt, desto größer ist außerdem das Risiko arzneimittelbezogener Probleme. Millionen Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nehmen fünf oder mehr Arzneimittel in der Dauertherapie ein. Hinzu kommt noch die Selbstmedikation. Dadurch steigt das Risiko für unerwünschte Arzneimittelereignisse, die der Grund für viele Krankenhausaufnahmen sind, z.B. bei geriatrischen Patienten. Viele Fälle gelten als vermeidbar.

Von dem Modell profitierten nicht nur die Patienten, sondern auch die Krankenkassen könnten viel Geld sparen. Non-Compliance und unerwünschte Arzneimittelereignisse verursachen hohe direkte Kosten, bspw. durch vermeidbare Krankenhauseinweisungen. Nach einer stufenweisen Einführung des Zukunftskonzepts könnte die GKV jährliche Einsparungen in Milliardenhöhe realisieren. ABDA und KBV sehen in Non-Compliance und unerwünschten Arzneimittelereignissen Probleme, die Ärzte und Apotheker nur gemeinsam lösen können.

Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG), das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, ist das ABDA-KBV-Konzept in § 64a SGB V aufgenommen worden. Ein Modellvorhaben soll in einer Region für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vereinbart werden.

Co-Partner