
Kurzinfos und Lebensläufe des Vorsitzenden und der Mitglieder der Arzneimittelkommission. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) ist ein Fachausschuss der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Sie erfasst Meldungen der Apothekerinnen und Apotheker zur Arzneimittelqualität und -sicherheit. Arzneimittel können innerhalb weniger Stunden bundesweit aus den Apotheken ...

Dr. Ralf Goebel, Dr. Petra Zagermann-Muncke, Dr. Matthias Ganso, Susanne Breckenfelder, Kerstin Mildenberger, Elke Schneider, Julia Treise, Julia Weber, Regina Weber-Kirsten

Nach der ApBetrO sind Apotheken verpflichtet, bei Verdacht auf Qualitätsmängel ihre Überwachungsbehörde zu informieren. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten die Apothekerinnen und Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die AMK erfasst diese Meldungen, untersucht das Arzneimittel und informiert die zuständigen Behörden.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), eine Fachkommission der ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, besteht seit 1975 und nimmt für die Apothekerschaft vor allem die Aufgaben wahr, die im Arzneimittelgesetz (AMG) in den §§ 62/63 definiert sind.

Das Arzneimittelgesetz legt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Arzneimittelkommission (AMK) der Deutschen Apotheker fest. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeiten der AMK.

» Berichtsbogen für Qualitätsmängel