
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist der Versandhandel mit Arzneimitteln seit dem Jahr 2004 in Deutschland erlaubt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Dezember 2003 hatte jedoch nur den Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten im gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) gefordert. Der Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln – so die obersten EU-Richter – könne jedoch in jedem EU-Mitgliedsstaat unabhängig davon geregelt werden. In Deutschland dürfen derzeit sämtliche Arzneimittel für Menschen – nicht jedoch für Tiere – versandt werden. In Deutschland zugelassene Versandapotheken sind öffentliche Apotheken mit einer speziellen Versandhandelserlaubnis. Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht zudem eine Liste mit anderen europäischen Ländern, aus denen der Versandhandel ebenso sicher ist.
Der Versandhandel führt zu Widersprüchen im System der Arzneimittelversorgung und stellt die Apothekenpflicht in Frage. Der Versandweg bietet zusätzliche Risiken (Transportzeit, Lagerbedingungen, etc.), und die persönliche Interaktion und Kommunikation („Inaugenscheinnahme“) zwischen Apotheker und Patient fehlt. Durch den Botendienst der Apotheken war und ist die Arzneimittelversorgung bettlägeriger Patienten gewährleistet. Die mit dem Versandhandel implementierten Nachteile könnten durch das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beseitigt werden. Hierdurch würde auch das Problem eines unverantwortbaren Versandhandels mit Zytostatika, Betäubungsmitteln, HIV-Arzneimitteln, Antidepressiva und Psychopharmaka gelöst.
Arzneimittelfälschungen sind Produkte, die hinsichtlich ihrer Herkunft oder Identität falsch gekennzeichnet sind. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass mittlerweile 10 Prozent der Arzneimittel auf den internationalen Märkten Fälschungen sind. Auch wenn bislang in Deutschland nur sehr wenige Fälle bekannt geworden sind, hat der Gesetzgeber sich in den vergangenen Jahren um mehr Sicherheit bemüht. Verbraucher erkennen oft aber nur unzureichend, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln auch Gefahren birgt. Die Europäische Kommission, der deutsche Zoll und das Bundeskriminalamt berichten immer wieder von Fällen, bei denen skrupellose Geschäftemacher mittels illegaler Internet-Apotheken gefährliche Medikamentenplagiate unters Volk bringen. Auch Versuche, mit Hilfe von Prüfsiegeln die Seriosität von Online-Apotheken zu verifizieren, haben sich bislang offenbar als wenig wirksam erwiesen. Der sicherste Weg, ein echtes Arzneimittel zu bekommen, führt immer noch in die öffentliche Apotheke in der Nachbarschaft.
Mit seinem "dm-Urteil" hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Verbrauchern in Deutschland im März 2008 einen "schwarzen Tag" beschert. Damals wurde höchstrichterlich entschieden, dass Versandapotheken ihre Arzneimittel nicht direkt an den Kunden verschicken müssen, sondern auch an eine Abholstation versenden dürfen. Infolgedessen gab und gibt es Projekte, dass Patienten Arzneimittel nicht nur in Drogeriemärkten, sondern auch an Tankstellen und anderen Orten bestellen und abholen können – freilich ohne Beratung. Dieses Geschäftsmodell verwässert die bewährte und verbraucherschutzorientierte Apothekenpflicht von Arzneimitteln, weil viele Verbraucher einen Droegeriemarkt ohne pharmazeutisches Fachpersonal mit einer Apotheke verwechseln könnten. Obwohl sich viele Verbraucherschützer und Gesundheitspolitiker einig sind, dass diese sog. Pick-up-Stellen ein ungewollter Kollateralschaden des zugelassenen Versandhandels sind, lässt ein entsprechendes gesetzliches Verbot noch auf sich warten.
Immer häufiger werden K.O.-Tropfen verwendet, um die dann bewusstlosen Opfer beispielsweise sexuell zu missbrauchen. Das International Narcotics Control Board (ICBN) warnt in seinem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht vor der Zunahme von Verbrechen mit K.O.-Tropfen. Laut INCB-Bericht setzen kriminelle zunehmend illegale Arzneimittel ein, die ohne Verschreibung oder Zulassung über ...
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