
Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 ist der Versandhandel mit sämtlichen Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2003 hatte jedoch nur den Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten im gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) gefordert. Der Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln – so die obersten EU-Richter – könne jedoch in jedem EU-Mitgliedsstaat unabhängig davon geregelt werden.
In Deutschland zugelassene Versandapotheken sind öffentliche Apotheken mit einer speziellen Versandhandelserlaubnis. Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht auch eine Liste mit anderen europäischen Ländern, aus denen der Versandhandel sicher ist.
Der Versandhandel führt zu Widersprüchen im System der Arzneimittelversorgung und stellt die Apothekenpflicht in Frage. Der Versandweg bietet zusätzliche Risiken (Transportzeit, Lagerbedingungen, etc.), und die persönliche Interaktion und Kommunikation („Inaugenscheinnahme“) zwischen Apotheker und Patient fehlt. Erforderlich ist der Versandhandel, etwa für bettlägerige Patienten, nicht. Durch den Botendienst der öffentlichen Apotheken ist die Arzneimittelversorgung dieser Patienten auch ohne den Versandhandel flächendeckend gewährleistet.
Verbraucher wissen oft nicht, welche Gefahren der Versandhandel mit Arzneimitteln birgt. Die Europäische Kommission, der deutsche Zoll und das Bundeskriminalamt berichten immer wieder von Fällen, bei denen skrupellose Geschäftemacher mittels illegaler Internet-Apotheken gefährliche Medikamentenplagiate unters Volk bringen. Arzneimittelfälschungen sind Produkte, die hinsichtlich ihrer Herkunft oder Identität falsch gekennzeichnet sind. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass weltweit 10 Prozent aller Arzneimittel gefälscht sind. Illegale Versandangebote von seriösen zu unterscheiden, ist vielfach nicht oder nur schwer möglich. Auch Versuche, mit Hilfe von Prüfsiegeln die Seriosität von Online-Apotheken zu verifizieren, haben sich bislang offenbar als wenig wirksam erwiesen. Der sicherste Weg, ein echtes Arzneimittel zu bekommen, führt in die Apotheke in der Nachbarschaft.
Mit seinem "dm-Urteil" 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Verbrauchern einen "schwarzen Tag" beschert. Damals wurde höchstrichterlich entschieden, dass Versandapotheken ihre Arzneimittel nicht direkt an den Kunden verschicken müssen, sondern auch an eine Abholstation versenden dürfen. Infolgedessen gibt es Projekte, dass Patienten Arzneimittel in Drogeriemärkten und anderswo bestellen und abholen können – freilich ohne Beratung. Dieses Geschäftsmodell verwässert die bewährte und verbraucherschutzorientierte Apothekenpflicht von Arzneimitteln, weil viele Verbraucher einen Drogeriemarkt ohne pharmazeutisches Fachpersonal mit einer Apotheke verwechseln könnten. Obwohl sich viele Verbraucherschützer und Gesundheitspolitiker einig sind, dass diese sog. Pick-up-Stellen ein ungewollter Kollateralschaden des zugelassenen Versandhandels sind, lässt ein entsprechendes gesetzliches Verbot noch auf sich warten.
Deutschlands größte Hausapotheke wurde heute am Berliner Hauptbahnhof von Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, eröffnet. Mit dieser eintägigen Aktion macht die ABDA auf den bundesweiten "Tag der Apotheke" am 24. Mai 2012 aufmerksam. "Apotheker sind Experten für Arzneimittel. Nutzen Sie das Beratungsangebot der Apotheken und lassen ...