
Die Tätigkeit als Lehrkraft an einer Berufsschule oder einer Lehranstalt für Pharmazeutisch-technische Assistenten erfordert neben einer soliden pharmazeutischen Grundausbildung pädagogische Zusatzkenntnisse. Dies schließt die pädagogische, methodische und didaktische Aufbereitung und Vermittlung der jeweils geforderten Lernziele und Lerninhalte in den pharmazeutisch relevanten Gebieten ein. Erweiterte Kenntnisse und Fähigkeiten in der Wissensvermittlung sind somit Gegenstand dieser Weiterbildung.
Die Weiterbildung findet an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt. Betreut wird der Weiterzubildende durch einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort erhält er die erforderlichen Informationen und Hinweise, welche Regeln der Weiterbildungordnung zu beachten sind.
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Erarbeitet wurde dieser Katalog von der Bundesapothekerkammer unter dem Namen "Seminarinhalte im Gebiet Theoretische und Praktische Ausbildung". Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
Ob ein Seminar den Standards des Kataloges entspricht, kann ein Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Als Teilnehmer sollte man darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit jeder Weiterzubildende während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den Seminaren erhält, arbeiten die Kammern seit einigen Jahren im Rahmen des Verteilungsmodus zusammen.
Der Verteilungsmodus sieht vor, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren und dese für alle Weiterzubildenden des Bundesgebietes durchführen. Dabei werden nicht nur einzelne Module, sondern in der Regel große Seminarblöcke angeboten. Dies mindert den Aufwand für An- und Abreise für die Weiterzubildenden. Regelmäßige Wiederholungen stellen sicher, dass die geforderten Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.
Im Verteilungsmodus Theoretische und Praktische Ausbildung sind folgende Apothekerkammern für die Durchführung der Seminare verantwortlich:
Seminar 1: AK Nordrhein
Seminar 2A: AK Nordrhein
Seminar 2B: AK Nordrhein
Seminar 3A: AK Westfalen-Lippe
Seminar 3B: AK Westfalen-Lippe
Seminar 4: AK Berlin
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